Kostenpauschale

Geschädigter hat Anspruch auf Kostenpauschale

Verkehrsunfallgeschädigte können zusätzlich zu ihren übrigen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen eine Unfallkostenpauschale in Höhe von 25 EUR geltend machen.

Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Damit sollen dem Geschädigten die durch den Unfall entstandenen Kosten für Porto, Telefon und Wege abgegolten werden. Diese könnten vor Gericht regelmäßig nur geschätzt werden. Die Höhe dieser Pauschale werde daher von den Gerichten - auch bundesweit - bisher unterschiedlich bemessen. Sie schwanke meist zwischen 20 und 25 EUR. Zumindest für den Bezirk des OLG Celle stelle das Urteil daher eine Klarstellung und Vereinheitlichung dar. Es sei zu erwarten, dass die erstinstanzlichen Gerichte des Bezirks sich dem anpassen werden (OLG Celle, 14 U 32/04).