Strafverfahren

Wir beraten und vertreten Sie in Strafverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug.  
 
Typische Straftaten mit verkehrsrechtlichem Bezug sind unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht oder Fahrerflucht), Beleidigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Steht eine solche Straftat im Raum, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten.  
 
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen sowie Rechtsprechung zum Thema Verkehrsstrafrecht.