Sachschäden

Grundsätzlich kann der Geschädigte die Erstattung seiner Reparaturkosten verlangen, entweder auf Grundlage der Reparaturrechnung, oder auf Basis eines Sachverständigengutachtens. Typische weitere Schadenspositionen sind die Kosten des Sachverständigengutachtens, die Wertminderung, Abschleppkosten, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.  
 
Hierbei sind viele Besonderheiten zu beachten. Es empfiehlt sich deswegen, die Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwalts geltend zu machen. Trifft den Unfallgegner das Alleinverschulden an dem Unfall, werden die hierdurch entstehenden Rechtsanwaltskosten in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.  
 
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wichtige Hinweise sowie interessante Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung zum Schadensrecht.