Personenschäden
Die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit bei einem Verkehrsunfall hat in der Regel materielle und immaterielle Schadenspositionen zur Folge. Materielle Schadenspositionen sind z. B. die Kosten der Heilbehandlung, Pflegekosten und Verdienstausfall.
Die Schmerzen des Verletzten, seine Beeinträchtigungen und möglicherweise verbleibende Folgeschäden sind immaterielle Schadenspositionen und werden in Form von Schmerzensgeld entschädigt. Wie das Schmerzensgeld im Einzelfall zu beziffern ist, hängt von vielen Kriterien ab. Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, diese Kriterien herauszuarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass ein angemessener Betrag zugesprochen wird.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen sowie Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung zum Recht der Personenschäden.